Mehrebenenmodellab0s3
Abschnitt 0. Seite 3


Die Grafik 5 veranschaulicht an einem fiktiven Beispiel das Zusammenspiel der 3 Ebenen. Die Leistungstransaktion findet hier am 9.2.96 statt. Es fließt zu diesem Zeitpunkt ein Strom von Leistungen vom Verkäufer zum Käufer in der L-Ebene und in der gleichen Höhe in der Gegenrichtung ein Strom von Forderungen (auf spätere Zahlung) vom Käufer an den Verkäufer in der F-Ebene. Bei der Bezahlung, also bei Vorname der Finanztransaktion etwa ein Monat später am 8.3.96 geht ein Strom von Zahlungsmitteln in der Z-Ebene vom Käufer an den Verkäufer. In Gegenrichtung werden dann zu diesem Zeitpunkt die Forderungen (auf spätere Zahlung) in der F-Ebene wieder abgebaut, was durch den Forderungsstrom (grüner Pfeil) in der Richtung vom Verkäufer zum Käufer angezeigt wird. Das in der Realität übliche Entstehen von Zinsen bei Kreditkäufen, die dann ebenfalls beglichen werden müssen, wird hier im Modellbeispiel außer acht gelassen.

ANMERKUNG: Wenn hier im 3-Ebenen-Modell der Begriff "Forderungen" verwendet wird, sind es die nach der Main-Stream-Definition gemeinten Forderungen, von denen aber die Zahlungsmittel abgezogen sind, weil diese ja, wie gezeigt, im 3-Ebenen-Modell in einer eigenen Ebene, in der Z-Ebene, angesiedelt sind.

III. FORDERUNGSARTEN

Was alles zu den Forderungen innerhalb des 3-Ebenen-Modells gehören kann, erkennt man bei Betrachtung der Grafik 7 : Da sind, von oben nach unten betrachtet, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen, zunächst einmal die Forderungen von Banken an andere Wirtschaftssubjekte durch Kreditvergabe der Banken in ihrem Aktivgeschäft. In deren Passivgeschäft gibt es die Forderungen anderer Wirtschaftssubjekte an Banken durch Geldanlagen bei ihnen, etwa in Form von Spar- und Termineinlagen oder als Festgelder.

Im Zusammenhang mit Wertpapierbörsen gibt es Forderungen in Form von Wertpapieren, die von den Unternehmen oder staatlichen Stellen, Emittenten genannt, ausgegeben werden und die im Austausch gegen Zahlungsmittel von Dritten erworben werden können. Beispiele sind Aktien und Anleihen. Der Ersterwerb von Anleihen bei ihrer Emission wird, wie es üblich ist, von uns als Gewährung eines Kredits an den Emittenten gesehen. Von der üblichen Interpretation abweichend ist allerdings, daß wir auch den Ersterwerb von Aktien bei ihrer Emission als einen Kredit ansehen, als einen "Kredit im weiteren Sinne", der von den Aktienkäufern an den Emittenten der Aktien gegeben wird. Es wird also bei dieser Sichtweise - im Gegensatz zur üblichen Interpretation - bei ihrer Emission nicht nur bei Anleihen sondern auch bei Aktien von Krediten gesprochen, die den Emittenten von den Wertpapierkäufern gewährt werden. Die Kreditrückzahlung geschieht dann im Rahmen dieser Definition bei Anleihen durch vorher in der Höhe fixierte periodische Anleihezinsen, bei Aktien dagegen durch in der Höhe unbestimmte, vom Geschäftserfolg abhängige Dividendenzahlungen in der Zukunft.

Nach Bildung von Fonds, die in ihrem Portefolio eine Vielzahl unterschiedlicher Wertpapiere enthalten, können weitere Wertpapiere mit dem Bezug auf diesen Fondsinhalt herausgegeben werden und an Wertpapierbörsen gehandelt werden. Beispiele sind etwa Investmentfonds und daraus abgeleitete Investmentzertifikate.

Weiter ist der Handel mit Derivaten zu erwähnen, mit Optionspapieren und Terminkontrakten (Options and Futures), deren Funktionsweise hier nicht erklärt werden soll. Es handelt sich in der Regel um hoch spekulative und risikobehaftete Papiere. Die Derivate dienen u.a. auch zur Absicherung gegen Kursschwankungen bei Außenhandelsgeschäften.


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