Mehrebenenmodellab222s5
Abschnitt 2.2.2. Seite 5
Wie geschieht nun die Finanzierung des staatlichen Leistungsangebots? Grundsätzlich geschieht das durch die Zahlung von Abgaben, von den privaten Haushalten einerseits, hier „pHH-Abgaben" genannt, in Höhe von 125 Mrd. Euro und vom Unternehmenssektor andererseits, hier „U-Abgaben" genannt, in Höhe von 200 Mrd. Euro. Zusammen sind das 325 Mrd. Euro an Abgaben.
Es sei hier wiederholt, daß die Kosten für das staatliche Leistungsangebot, wie eben gezeigt, 280 Mrd. betragen. Dagegen erhält der Staat aber Zahlungen von 325 Mrd. Euro aus Abgabeverpflichtungen der Unternehmen und privaten Haushalte. Der Grund für diesen Überschuß ist, daß über die Staatshaushalte, zusammengesetzt aus den Haushalten der Gebietskörperschaften (in der BRD Bund, Länder und Gemeinden) und der Haushalte der Sozialversicherungen zusätzlich auch die Transferzahlungen, etwa für staatliche Renten- und Krankenversicherung, laufen. Darüber später mehr.
Als weitere Finanzierungsmöglichkeit neben den Abgaben können auch Kredite in Frage kommen, die der Staat aufnehmen kann, etwa über den Kapitalmarkt oder direkt bei Banken. Davon wird später noch die Rede sein. In der Grafik 30 wird das ausgeblendet.
Von den Abgaben sind der größte Teil Steuern. Für ihre Definition sei hier aus dem Lehrbuch von Ewald Novotny (Der öffentliche Sektor, Heidelberg 1987, S. 132) zitiert:
„Steuern sind nach allgemeinen Normen bestimmte Zwangsabgaben an den Öffentlichen Sektor ohne Anspruch auf spezielle Gegenleistung im Einzelfall. Speziell charakteristisch gegenüber Markttransaktionen sind dabei der Zwangscharakter und das Fehlen eines Anspruchs auf Gegenleistung. Es handelt sich bei Steuern stets um eine Geldleistung"
Weiter zu den Abgaben zählen Beiträge und Gebühren. Auch hier sei die Definition aus dem Lehrbuch von Novotny (auch S. 132) genannt:
„Gebühren und Beiträge stellen (wie Steuern) Zwangsabgaben dar, weisen jedoch (in Ähnlichkeit zu öffentlichen Erwerbseinkünften) einen - mehr oder weniger stark ausgeprägten - Anspruch auf Gegenleistung auf. Dabei spricht man von Gebühren, wenn es sich um Zwangszahlungen für individuell zurechenbare Leistungen handelt, wo demnach eine individuelle Ausschließbarkeit gegeben ist. Beiträge sind Zwangszahlungen für öffentliche Leistungen, die einer bestimmten Gruppe zugute kommen, ohne daß hier eine individuell zurechenbare Gegenleistung vorliegt".
Zur nächsten Seite Zur Liste Textseiten
Zur Skizzenliste