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Abschnitt 2.2.3. Seite 2


a) Die Kaufkraftbasis
Die Kaufkraftbasis, das ist der primäre Geldinput für die privaten und öffentlichen Haushalte, also das Geld, das vom Unternehmenssektor in diese beiden Sektoren hinein strömt. Die Kaufkraftbasis hat, wie aus der Grafik 31 ersichtlich, zwei Bestandteile:

Erstens sind es Zahlungen des Unternehmenssektors für den Arbeitseinsatz der privaten Haushalte bei Unternehmen (U-Arbeitseinsatz). Man kann es auch so formulieren: Es sind Zahlungen aufgrund des im Unternehmenssektor verdienten „Volkseinkommens". Es sind vertraglich vereinbarte (kontraktbestimmte) Einkommen für Löhne und Gehälter der bei Unternehmen Beschäftigten, andererseits auch Zahlungen aus Gewinneinkommen, etwa bei „Privatentnahmen" von Unternehmern oder Selbständigen aus ihren Firmen und Betrieben.

Zweites besteht die Kaufkraftbasis, wie die Grafik 31 zeigt, aus Zahlungen der Unternehmen (U-Abgaben) an den öffentlichen Sektor aufgrund ihrer Abgabeverpflichtungen. Beispiele dafür sind etwa die Umsatzsteuern, die Körperschaftssteuern sowie Gebühren und Beiträge der Unternehmen.

b) Die Umverteilung von Kaufkraft zwischen privaten und öffentlichen Haushalten
Wie die Grafik 31 zeigt, bekommen private und öffentliche Haushalte pro Abrechnungsperiode einen Anteil an der Kaufkraftbasis. Der Anteil der privaten Haushalte entspricht den Zahlungen, die sie aufgrund ihres Arbeitseinsatzes in Unternehmen von dort erhalten. Der Anteil der öffentlichen Haushalte an der Kaufkraftbasis entspricht den Zahlungen der Unternehmen aufgrund ihrer Abgabeverpflichtungen an den Staat. So kann beispielsweise die Aufteilung der gesamten Kaufkraftbasis, die wie beschrieben, vom Unternehmenssektor an private und öffentliche Haushalte gezahlt wird, 65% für die privaten Haushalte und 35% für öffentliche Haushalte sein.

Wie die Grafik 31 weiter zeigt, gibt es innerhalb einer Abrechnungsperiode drei Arten von Kaufkraftverschiebungen zwischen privaten und öffentlichen Haushalten.
  1. Von privaten Haushalten fließen Zahlungen aufgrund ihrer Abgabeverpflichtungen an öffentliche Haushalte (pHH-Abgaben). Es sind Steuern der privaten Haushalte, wie etwa die Lohnsteuer, sowie von ihnen zu entrichtende Gebühren und Beiträge.
  2. In umgekehrter Richtung gibt es Zahlungen öffentlicher Haushalte an die privaten Haushalte als Gegenleistung für deren Arbeitseinsatz als staatlich Beschäftigte (St-Arbeitseinsatz) in Form von Löhnen und Gehältern.
  3. Des weiteren fließen Gelder von öffentlichen an private Haushalte als Transferzahlungen (pHH-Transfers). Beispiele sind etwa Arbeitslosenhilfe und gesetzliche Rentenzahlungen.
Durch die eben geschilderten Kaufkraftverschiebungen zwischen den Kassen der privaten Haushalte und den öffentlichen Kassen kann das Verteilungsverhältnis der Kaufkraft zwischen staatlichen Kassen und privaten Haushalten mehr oder weniger stark verändert werden. Betrug es, wie eben als Beispiel genannt, bei der Kaufkraftbasis zwischen öffentlichen und privaten Haushalten in einer Haushaltsperiode z.B. 65% zu 35%, kann es nach den Verschiebungen durch die Zahlungen für pHH-Abgaben, St-Arbeitseinsatz und pHH-Transfers jetzt beispielsweise 75% zu 25% betragen. Es können sich natürlich auch viele andere Verteilungen ergeben.


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